1 Geltung der Bedingungen
2 Angebot und Vertragsschluss
3 Preise
4 Liefer- und Leistungszeit
5 Gefahrenübergang
6 Gewährleistung
7 Eigentumsvorbehalt
8 Zahlung
9 Schutzrechte Dritter
10 Haftungsbeschränkung
11 Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung der Bedingungen [nach oben]
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der WATCO GmbH (WATCO) gegenüber Kaufleuten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen oder Handelsklauseln (Incoterms) wird hiermit widersprochen.
1.2 Vereinbarungen zwischen den Parteien, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für alle übrigen mündlichen Abreden, insbesondere telefonische sowie für dieses Schriftformerfordernis. Schweigen seitens der WATCO auf Angebote muss als Ablehnung verstanden werden.
1.3 Die WATCO behält sich das Recht vor, unabhängig von den Beschreibungen, die in Katalogen und Prospekten aufgeführt wurden, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung, soweit solche Beschreibungen nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart wurden, technische und optische Veränderungen vorzunehmen, soweit sie der Produktweiterentwicklung dienen, auch wenn dadurch produktspezifische Spezifikationen, die im Datenblatt des jeweiligen Produktes nicht explizit angeführt werden, verändert, gestrichen oder herausgenommen wurden. Das gleiche gilt für Modellwechsel oder Konstruktions- und Materialveränderungen, welche aufgrund des technischen Fortschritts für notwendig erachtet werden. Aus solchen Veränderungen kann der Käufer keine Rechte herleiten, im Übrigen bleiben seine Rechte unberührt. Dies gilt auch für bereits gelieferte Waren.
1.4 Sollte die WATCO bzw. ein Mitarbeiter von ihr vor und/oder mit Vertragsschluss Produkte/Teile von Produkten dem Kunden aushändigen, erfolgt dies aus reinen Werbe- und/oder Anschauungszwecken hinsichtlich der Funktionsmöglichkeiten des Produktes/Teils des Produktes. Die Aushändigung erfolgt nicht als Muster. Vorgenannte Regelung gilt nur in den Fällen nicht, in denen ausdrücklich einzelvertraglich ein Kauf nach Muster abgeschlossen wurde.
1.5 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2 Angebot und Vertragsschluss [nach oben]
2.1 Die Angebote der WATCO sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der WATCO.
2.2 Produkt- und/oder Leistungsspezifikationen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3 Die Mitarbeiter der WATCO sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
2.4 Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail an die unter Bestelladressdaten angegebene E-Mail-Adresse, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Empfangsbestätigung). Die E-Mail-Adresse muß eine gültige Adresse und funktionstüchtig sein.
2.4.1 Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihrer Bestellung dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Spätestens bis zur Lieferung der Ware erhalten Sie von uns alle Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten.
2.4.2 Der Kaufvertrag kommt zustande durch den Versand einer Auftragsbestätigung in Textform.
2.4.3 Die WATCO mbH bietet Kunden ein 30-tägiges Rückgaberecht der Ware wie nachfolgend an. Diese Rückgabe ist ausdrücklich nur eine Kulanzregelung durch die WATCO und keine Anspruchsgrundlage für Kunden. Grundsätzlich gibt es unter Kaufleuten nach dem HGB / BGB kein Rückgaberecht. Die Rückgabe der Ware bedarf ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung der WATCO. Die WATCO behält sich vor, der Rückgabe nicht zuzustimmen, wenn Umfang und Wesen der Rückgabe einem üblichen Geschäftszusammenhang nicht entsprechen. Grundsätzlich besteht zwischen der WATCO und dem Kunden ein gültiger Kaufvertrag, der von beiden Seiten nach den Grundlagen des BGB / HGB zu erfüllen ist. Die WATCO behält sich vor, bei einer Zustimmung der Rücksendung der Ware, mindestens den entgangenen Gewinn zu fakturieren. Die WATCO stimmt der Rückgabe der Ware insbesondere dann nicht zu
* Der Kunde kennt die Produkte von der WATCO (Art, Beschaffenheit und Einsatzzweck) durch bereits getätigte vorherige Aufträge und bestellt das gleiche Produkt
* Art und Umfang des Auftrages entspricht einem Kunden-Projekt, bei dem mindestens ein Produkt der bestellten Produkte in der 3. Preisstaffel oder höheren Preisstaffel des jeweilig gültigen Kataloges liegt.
* Bei Sonderaktionen, bei denen Kunden umfangreiche Rabatte gewährt wurden. Die umfangreichen Rabatte beginnen bei mindestens 10% auf den Warenwert. Umfangreiche Rabatte werden nur bei entsprechenden Auftragswerten /Bestellung und langfristigen Kundenbeziehungen gewährt.
* Wenn mehr als 33 % der bestellten Ware an Warenwert zurückgesendet werden soll.
* Wenn die Ware nicht originalverpackt oder beschädigt ist.
2.4.4 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit hier einsehen. Vergangene Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen.
3 Preise [nach oben]
3.1 Es sind diejenigen Preise maßgebend, welche am Tag der Lieferung aufgrund der offiziellen Preisliste der WATCO Gültigkeit haben. Alle Preise werden zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Aktionsangebote in unserem Shop können zeitlich oder mengenmäßig begrenzt sein. Einzelheiten ergeben sich aus der Produktbeschreibung.
3.2 Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise für Lieferungen ab Lager Viersen, einschließlich normaler Verpackung.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird, verstehen sich alle Preise in EURO(€) und sind Grundlage für die gesamte Geschäftsabwicklung.
3.4 Irrtümer, Preisänderungen und alle Rechte vorbehalten.
4 Liefer- und Leistungszeit [nach oben]
4.1 Die Lieferzeit beträgt für den Standardversand 2 Werktage und für den Expressversand 1 Werktag.
4.2 Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der WATCO mit der Ware oder zu ihrer Herstellung erforderlicher Rohmaterialien. Die WATCO ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der Käufer kann aus keinem dieser Umstände Schadensersatzansprüche herleiten.
4.3 Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die WATCO von ihrer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4.4 Die WATCO ist insbesondere im Falle vereinbarter Teillieferungen berechtigt, bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers ihre Liefer- und Leistungsverpflichtungen zurückzuhalten.
4.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verschiebt sich der Liefertermin auf Wunsch des Käufers, so ist die WATCO berechtigt, Ersatz des ihr dadurch entstehenden Schadens zu verlangen. Der Käufer hat in diesen Fällen als gewöhnlichen Schaden eine Kostenpauschale in Höhe von 1% des Lieferpreises pro Monat an die WATCO zu entrichten, vorbehaltlich der Geltendmachung eines ungewöhnlich hohen Schadens im Einzelfall. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
4.6 Die Lieferzeit verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die WATCO trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte (höhere Gewalt) bis zum Wegfall dieser Hindernisse zuzüglich einer angemessenen Zeitspanne zur Wiederaufnahme eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs, wenn nicht die Leistung oder Lieferung unmöglich wird. Dies ist unabhängig davon, ob die Hindernisse bei der WATCO oder einem oder mehreren ihrer Zulieferer eingetreten sind. Zu den oben genannten Hindernissen gehören auch Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Die WATCO ist wahlweise berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.7 Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands möglich.
4.8 Sollten Sie eine Lieferung in ein anderes Land wünschen, so versuchen wir gerne, Ihnen weiterzuelfen.
4.9 Im Falle einer Bestellung von Produkten, die nicht auf Lager sind, werden Sie sofort nach Festellung per Fax, Telefon und/oder E-Mail informiert. In solchen Fällen entscheiden Sie als Käufer, ob Sie warten möchten, bis die Ware verfügbar ist.
4.10 Bei Lieferverzögerungen werden wir Sie umgehend informieren.
5 Gefahrenübergang [nach oben]
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der WATCO verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der WATCO unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die WATCO nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6 Gewährleistung [nach oben]
6.1 Die WATCO gewährleistet für selbst hergestellte Produkte, dass sie frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für sie zwölf Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.
6.2 Der Käufer muss die WATCO Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der WATCO unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Transportschäden und damit verbundene Mängel der gelieferten Sache können nur dann anerkannt werden, wenn seitens des Käufers bis zur Klärung der Schadensursache das Verpackungsmaterial bereitgehalten und auf Verlangen der WATCO vorgelegt wird.
6.3 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind, kann die WATCO nach ihrer Wahl das schadhafte Produkt oder Teile dieses Produktes reparieren oder ersetzen. Ausgewechselte Teile oder Produkte werden Eigentum der WATCO.
6.4 Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer, soweit er dazu nach dem Gesetz berechtigt ist, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
6.5 Die WATCO kann wahlweise die Übersendung des fehlerhaften Produktes oder die Nacherfüllung vor Ort verlangen. Die Übersendung muss gemeinsam mit der Rechnungskopie, dem Lieferschein oder einer Fotokopie desselben erfolgen. Der Käufer hat andernfalls das schadhafte Produkt zum Zwecke der Reparatur bereitzuhalten. Falls der Käufer wünscht, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort, der nicht der Ablieferungsort des verkauften Produkts ist, vorgenommen werden, kann die WATCO diesem Verlangen schriftlich entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit, Reisekosten und Transportkosten zu den Standardsätzen der WATCO zu bezahlen sind, soweit sie die Kosten zum Ablieferungsort übersteigen. Eine nur mündliche Zustimmung der WATCO ist nicht verbindlich.
6.6 Die WATCO leistet keine Gewähr für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch den Käufer bzw. Dritte Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Vorgenanntes gilt sinngemäß für Schäden aufgrund unsachgemäßer Benutzung und/oder Handhabung, insbesondere einer nicht fachgerechten Bodenvorbereitung oder der Nichtbeachtung der Verwendungshinweise.
6.7 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6.8 Gewährleistungsansprüche gegen die WATCO stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7 Eigentumsvorbehalt [nach oben]
7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der WATCO aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der WATCO die folgenden Sicherheiten gewährt, die der Käufer auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20% übersteigt.
7.1.1 Die Ware bleibt Eigentum der WATCO. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die WATCO als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)- Eigentum der WATCO durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die WATCO übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der WATCO unentgeltlich. Ware, an der der WATCO (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.1.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehört nicht die Veräußerung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die WATCO ab. Die WATCO ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die WATCO abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der WATCO hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die WATCO ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der WATCO die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug – ist die WATCO berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die WATCO liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
7.4 Im Falle der Insolvenz ist die WATCO berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen, soweit der Insolvenzverwalter von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht hat bzw. die Erfüllung des Vertrages abgelehnt hat.
8 Zahlung [nach oben]
8.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der WATCO 21 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Online-Bestellungen können Sie zwischen den Optionen "Zahlung per Rechnung" und "Zahlung per Kreditkarte" wählen.
8.2 Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers hinsichtlich anderer Verträge oder eines drohenden Insolvenzantrags gegen den Käufer sowie bei sonstiger Verschlechterung der finanziellen Situation des Käufers ist die WATCO berechtigt, Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Die WATCO ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die WATCO berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die WATCO über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Ohne ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung wird die Hingabe von Wechseln nicht akzeptiert. Daraus entstehende Kosten und Gebühren hat der Käufer zu tragen.
8.5 Gerät der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die WATCO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz für Entgelte und im Übrigen 5 % über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die WATCO ist zulässig.
8.6 Wenn der WATCO Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, beispielsweise weil ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird oder der Käufer die Zahlung einstellt, so ist die WATCO berechtigt, eine bestehende Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die WATCO ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8.7 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Sein Recht zur Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.
9 Schutzrechte Dritter [nach oben]
Die WATCO haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, wenn Waren nach Maßgabe des Käufers gefertigt werden. Der Käufer wird die WATCO wegen Ansprüchen Dritter aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
10 Haftungsbeschränkung [nach oben]
10.1 Haftungsansprüche gegen die WATCO für sämtliche Schäden, die weder auf einer vorsätzlichen, noch auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der WATCO, noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der WATCO beruhen, sind ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Haftungsansprüche Dritter wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche statt der Leistung (Nichterfüllung), allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung der WATCO nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
11 Schlussbestimmungen [nach oben]
11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der WATCO und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der WATCO in Viersen.
11.3 Die WATCO behält sich vor, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden personenbezogenen Daten des Käufers, nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes [PDF, neues Fenster] auf Datenträger zu speichern.
11.4 Die von der WATCO gelieferten Waren können Ausfuhrkontrollbestimmungen der Europäischen Gemeinschaften, der Bundesrepublik Deutschland, England oder der USA unterliegen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten und etwaig erforderliche Genehmigungen selbst einzuholen.
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| Postanschrift: | Watco GmbH Talstrasse 27 41751 Viersen |
| Telefon: | +49 021 62/530 17 17 |
| Fax: | +49 021 62/530 17 77 |
| E-Mail: | info@watco.de |
| Erreichbarkeit |
werktags (BRD BL:NRW) ab |
| Geschäftsführer: | Ed Suthon |
| Registergericht: |
HRB 10661 |
| USt-IdNr. | DE 225 280 631 |
